Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB) und Behandlungsvertrag Ines Oberscheid – Praxis fuer Psychotherapie (HPrG) und kreative Heilarbeit (Stand März 2025)
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschaeftsbedingungen und der Vertraege
1.1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschaeftsbedingungen regeln die Geschaeftsbedingungen zwischen der Heilpraktikerin fuer Psychotherapie und dem Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragspartnern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
1.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Behandlungsangebot der Heilpraktikerin fuer Psychotherapie (HP Psych) annimmt und sich an sie zum Zwecke der Beratung, Unterstuetzung, Coaching und/oder Therapie wendet.
1.3. Die HP Psychotherapeutin ist berechtigt eine Behandlung/Beratung ohne Angabe von Gruenden abzulehnen. Insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhaeltnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die HP Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gruenden nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen koennen. Auch dem Klienten steht das Recht zu, einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gruenden kuendigen. In beiden Faellen bleibt der Honoraranspruch, fuer die bis zur Ablehnung der Behandlung erbrachten Leistungen erhalten.
§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
2.1. Die HP Psychotherapeutin erbringt ihre Dienste gegenueber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Faehigkeiten zur Beratung, Diagnose, Coaching und Psychotherapie nach eigenem Ermessen und zum Wohle des Klienten anwendet.
2.2. Die HP Psychotherapeutin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern dieser hierueber keine Entscheidung trifft. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Therapie kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
2.3. Die HP Psychotherapeutin erbringt ihre Leistungen, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde, in den genannten Raeumen. Eine Behandlungseinheit dauert in der Regel 90 Minuten. Sollte die Sitzung diesen Zeitrahmen aus wichtigen Gruenden ueberschreiten, ist die HP Psychotherapie berechtigt, diesen Zeitaufwand entsprechend anteilig abzurechnen.
2.4. Die Behandlung/ Beratung der HP Psychotherapeutin ersetzt keine Untersuchung/Behandlung durch einen Arzt. Der Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert selbstverantwortlich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.
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(Stand März 2025)
§ 3 Mitwirkung des Klienten
3.1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Behandlung ist jedoch in der Regel nur bei aktiver Mitwirkung der Klienten moeglich. Dies gilt insbesondere fuer die Erteilung erforderlicher Auskuenfte als Grundvoraussetzung fuer eine Behandlung/Beratung sowie angeratene und/oder notwendige aerztliche Untersuchungen.
§ 4 Honorierung der HP Psychotherapie
4.1. Die HP Psychotherapeutin hat fuer ihre Dienste einen Honoraranspruch. Der derzeitige Satz betraegt Euro 135,00 € pro 90 Minuten. Der Klient ist darueber informiert, dass die HP Psychotherapeutin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostentraegern hat. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen. In Ausnahmefaellen uebernehmen private Zusatzversicherungen die Kosten der Therapie anteilig oder in vollem Umfang. Die Abklaerung davon im Vorfeld, sowie die entsprechende Antragsstellung sind Aufgabe des Versicherten.
4.2. Ueber das zu zahlende Honorar erhaelt der Klient in der Regel ca. einmal vierteljährlich eine Rechnung. Diese ist innerhalb einer Frist von 10 Tagen durch Ueberweisung auf das Konto der HP Psychotherapie zu bezahlen. Alternativ kann auch nach jeder Sitzung geben den Erhalt einer Quittung in bar gezahlt werden.
4.3. Bei Nichterscheinen des Klienten zu einem vereinbarten Termin, ohne vorherige Mitteilung, oder verspäteter Absage bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin schuldet dieser der HP Psychotherapeutin unabhaengig vom Grund fuer den Ausfall ein Ausfallhonorar in der Hoehe von 60 Minuten (60 Minuten=90,-€).
4.4. Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden koennen, sind von dem Klienten bis 48 Stunden vor dem Termin zu verlegen, ansonsten gelten sie als nicht in Anspruch genommen und es ist ein Ausfallhonorar in genannter Hoehe zu zahlen. Ausfallhonorare sind innerhalb von 2 Wochen zu entrichten.
4.5. Termine, die von Seiten der HP Psychotherapeutin abgesagt werden muessen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprueche gegen die HP Psychotherapeutin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gruenden.
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(Stand März 2025)
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
5.1. Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird §4 hiervon nicht beruehrt. Die HP Psychotherapeutin fuehrt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Ansehung einer moeglichen Erstattung nicht stunden.
5.2. Die HP Psychotherapeutin erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskuenfte. Alle Auskuenfte und Bescheinigungen erhaelt ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
6.1. Die HP Psychotherapeutin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezueglich einer Diagnose,der Beratungen und/oder der Therapieinhalte sowie deren Begleitumstaende und den persoenlichen Verhaeltnissen des Klienten Auskuenfte nur mit dessen ausdruecklicher schriftlicher Zustimmung.
6.2. Absatz 1. gilt dann nicht, wenn die HP Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behoerdliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskuenften an Personensorgeberechtigte, nicht aber fuer Auskuenfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehoerige.
6.3. Absatz 1. kann ferner ausgesetzt werden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Unterstuetzung, Diagnose oder Therapie persoenliche Angriffe gegen die HP Psychotherapeutin oder ihre Berufsausuebung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten bzw. schuetzen kann.
6.4. Die HP Psychotherapeutin fuehrt Aufzeichnungen ueber ihre Leistungen. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann auch nicht die Herausgabe dieser Handakte verlangen.
6.5. Absatz 2. bleibt unberuehrt. Sofern der Klient eine Behandlungs- oder Beratungsakte verlangt, erstellt diese die HP Psychotherapie kosten- und honorarpflichtig nach tatsaechlichem Zeitaufwand aus der Handakte.
6.6. Die Handakten werden fuer die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt,soweit nicht gesetzlich eine laengere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafuer bestehen, dass die Akten fuer Beweiszwecke in Frage kommen koennten.
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(Stand März 2025)
§ 7 Salvatorische Klausel
7.1. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschaeftsbedingungen/des Behandlungsvertrages ungueltig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht beruehrt. Die ungueltige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am naechsten kommt.
§ 8 Gerichtstand
8.1.Zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Erding.
§ 9 Weitere Angebote der Praxis Ines Oberscheid
Ergaenzend gelten die AGB fuer die weiteren Leistungen der Praxis Ines Oberscheid-Lerne Leben Lieben
