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Allgemeine Gescha?ftsbedingungen (AGB) und Behandlungsvertrag Ines Oberscheid – Praxis fu?r Psychotherapie (HPrG) und kreative Heilarbeit (Stand Juni 2018)

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Gescha?ftsbedingungen und der Vertra?ge

1.1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Gescha?ftsbedingungen regeln die Gescha?ftsbedingungen zwischen der Heilpraktikerin fu?r Psychotherapie und dem Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragspartnern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 
1.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Behandlungsangebot der Heilpraktikerin fu?r Psychotherapie (HP Psych) annimmt und sich an sie zum Zwecke der Beratung, Unterstu?tzung, Coaching und/oder Therapie wendet. 
1.3. Die HP Psychotherapeutin ist berechtigt eine Behandlung/Beratung ohne Angabe von Gru?nden abzulehnen. Insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverha?ltnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die HP Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gru?nden nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen ko?nnen. Auch dem Klienten steht das Recht zu, einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gru?nden ku?ndigen. In beiden Fa?llen bleibt der Honoraranspruch, fu?r die bis zur Ablehnung der Behandlung erbrachten Leistungen erhalten.

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

2.1. Die HP Psychotherapeutin erbringt ihre Dienste gegenu?ber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fa?higkeiten zur Beratung, Diagnose, Coaching und Psychotherapie nach eigenem Ermessen und zum Wohle des Klienten anwendet. 
2.2. Die HP Psychotherapeutin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern dieser hieru?ber keine Entscheidung trifft. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Therapie kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. 
2.3. Die HP Psychotherapeutin erbringt ihre Leistungen, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde, in den genannten Ra?umen. Eine Behandlungseinheit dauert in der Regel 90 Minuten. Sollte die Sitzung diesen Zeitrahmen aus wichtigen Gru?nden u?berschreiten, ist die HP Psychotherapie berechtigt, diesen Zeitaufwand entsprechend anteilig abzurechnen. 
2.4. Die Behandlung/ Beratung der HP Psychotherapeutin ersetzt keine Untersuchung/Behandlung durch einen Arzt. Der Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert selbstverantwortlich in die Behandlung eines Arztes zu begeben. 
Allgemeine Gescha?ftsbedingungen (AGB) und Behandlungsvertrag Ines Oberscheid – Praxis fu?r Psychotherapie (HPrG) und kreative Heilarbeit
(Stand Juni 2018)

§ 3 Mitwirkung des Klienten

3.1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Behandlung ist jedoch in der Regel nur bei aktiver Mitwirkung der Klienten mo?glich. Dies gilt insbesondere fu?r die Erteilung erforderlicher Ausku?nfte als Grundvoraussetzung fu?r eine Behandlung/Beratung sowie angeratene und/oder notwendige a?rztliche Untersuchungen.

§ 4 Honorierung der HP Psychotherapie

4.1. Die HP Psychotherapeutin hat fu?r ihre Dienste einen Honoraranspruch. Der derzeitige Satz betra?gt Euro 100,00 € pro 90 Minuten. Der Klient ist daru?ber informiert, dass die HP Psychotherapeutin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostentra?gern hat. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen. In Ausnahmefa?llen u?bernehmen private Zusatzversicherungen die Kosten der Therapie anteilig oder in vollem Umfang. Die Abkla?rung davon im Vorfeld, sowie die entsprechende Antragsstellung sind Aufgabe des Versicherten. 
4.2. U?ber das zu zahlende Honorar erha?lt der Klient in der Regel ca. einmal vierteljährlich eine Rechnung. Diese ist innerhalb einer Frist von 10 Tagen durch U?berweisung auf das Konto der HP Psychotherapie zu bezahlen. Alternativ kann auch nach jeder Sitzung geben den Erhalt einer Quittung in bar gezahlt werden. 
4.3. Bei Nichterscheinen des Klienten zu einem vereinbarten Termin, ohne vorherige Mitteilung, schuldet dieser der HP Psychotherapeutin unabha?ngig vom Grund fu?r den Ausfall ein Ausfallhonorar in der Ho?he von 60 Minuten (60 Minuten=67,-€). 
4.4. Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden ko?nnen, sind von dem Klienten bis 24 Stunden vor dem Termin zu verlegen, ansonsten gelten sie als nicht in Anspruch genommen und es ist ein Ausfallhonorar in genannter Ho?he zu zahlen. Ausfallhonorare sind innerhalb von 2 Wochen zu entrichten. 
4.5. Termine, die von Seiten der HP Psychotherapeutin abgesagt werden mu?ssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Anspru?che gegen die HP Psychotherapeutin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gru?nden. 

Allgemeine Gescha?ftsbedingungen (AGB) und Behandlungsvertrag Ines Oberscheid – Praxis fu?r Psychotherapie (HPrG) und kreative Heilarbeit
(Stand Juni 2018)

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

5.1. Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird §4 hiervon nicht beru?hrt. Die HP Psychotherapeutin fu?hrt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Ansehung einer mo?glichen Erstattung nicht stunden. 
5.2. Die HP Psychotherapeutin erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Ausku?nfte. Alle Ausku?nfte und Bescheinigungen erha?lt ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
6.1. Die HP Psychotherapeutin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezu?glich einer Diagnose,der Beratungen und/oder der Therapieinhalte sowie deren Begleitumsta?nde und den perso?nlichen Verha?ltnissen des Klienten Ausku?nfte nur mit dessen ausdru?cklicher schriftlicher Zustimmung. 
6.2. Absatz 1. gilt dann nicht, wenn die HP Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf beho?rdliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Ausku?nften an Personensorgeberechtigte, nicht aber fu?r Ausku?nfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangeho?rige. 
6.3. Absatz 1. kann ferner ausgesetzt werden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Unterstu?tzung, Diagnose oder Therapie perso?nliche Angriffe gegen die HP Psychotherapeutin oder ihre Berufsausu?bung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten bzw. schu?tzen kann. 
6.4. Die HP Psychotherapeutin fu?hrt Aufzeichnungen u?ber ihre Leistungen. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann auch nicht die Herausgabe dieser Handakte verlangen. 
6.5. Absatz 2. bleibt unberu?hrt. Sofern der Klient eine Behandlungs- oder Beratungsakte verlangt, erstellt diese die HP Psychotherapie kosten- und honorarpflichtig nach tatsa?chlichem Zeitaufwand aus der Handakte.
6.6. Die Handakten werden fu?r die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt,soweit nicht gesetzlich eine la?ngere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafu?r bestehen, dass die Akten fu?r Beweiszwecke in Frage kommen ko?nnten. 
Allgemeine Gescha?ftsbedingungen (AGB) und Behandlungsvertrag Ines Oberscheid – Praxis fu?r Psychotherapie (HPrG) und kreative Heilarbeit
(Stand Juni 2018)

§ 7 Salvatorische Klausel

7.1. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Gescha?ftsbedingungen/des Behandlungsvertrages ungu?ltig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht beru?hrt. Die ungu?ltige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am na?chsten kommt.

§ 8 Gerichtstand

8.1.Zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Erding. 
§ 9 Weitere Angebote der Praxis Ines Oberscheid
Erga?nzend gelten die AGB fu?r die weiteren Leistungen der Praxis Ines Oberscheid-Lerne Leben Lieben